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   VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18   

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VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18 (https://dejure.org/2019,18921)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.06.2019 - 4 S 1716/18 (https://dejure.org/2019,18921)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juni 2019 - 4 S 1716/18 (https://dejure.org/2019,18921)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bewirbt sich ein/e Schwerbehinderter/e um ein öffentliches Amt, hat er/sie einen individualrechtlichen Anspruch auf behinderungsgerechte Berücksichtigung

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderter Bewerber; Diskriminierung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Gesundheitliche Eignung; Zeitliche Leistungseinschr...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, Art 3 Abs 3 S 2 GG, § 9 BeamtStG, § 27 BeamtStG, § 211 Abs 1 SGB 9
    Bewirbt sich ein/e Schwerbehinderter/e um ein öffentliches Amt, hat er/sie einen individualrechtlichen Anspruch auf behinderungsgerechte Berücksichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehinderter Bewerber; Diskriminierung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Gesundheitliche Eignung; Zeitliche Leistungseinschränkung; Begrenzte Dienstfähigkeit; Mindestmaß gesundheitlicher Eignung; Studienrätin im höheren Lehramt; Bipolare affektive Störung

  • rechtsportal.de

    Begründen eines individualrechtlichen Anspruchs auf behinderungsgerechte Berücksichtigung für schwerbehinderte Bewerber um öffentliche Ämter; Absprechen der gesundheitlichen Eignung einem schwerbehinderten Bewerber für ein Statusamt; Einstellung in das Beamtenverhältnis ...

  • rechtsportal.de

    Begründen eines individualrechtlichen Anspruchs auf behinderungsgerechte Berücksichtigung für schwerbehinderte Bewerber um öffentliche Ämter; Absprechen der gesundheitlichen Eignung einem schwerbehinderten Bewerber für ein Statusamt; Einstellung in das Beamtenverhältnis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 219
  • VBlBW 2019, 507
  • DÖV 2019, 795 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18
    Auch der Spielraum des Dienstherrn bei der Bestimmung der gesundheitlichen Anforderungen für eine Laufbahn rechtfertigt keine Einschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte bei der Beurteilung der daran anknüpfenden gesundheitlichen Eignung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 -, Juris).

    Bei aktuell vorhandener gesundheitlicher Eignung kann diese wegen künftiger Entwicklungen allerdings nur verneint werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, der Bewerber werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen (BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 -, Juris).

    Jedoch ist zu beachten, dass der Ausschluss des Zugangs zum Beamtenverhältnis aus gesundheitlichen Gründen unabhängig von der fachlichen Eignung eine Einschränkung der durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Zugangsmöglichkeit darstellt, die einer subjektiven Berufswahlschranke im Anwendungsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG entspricht (BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 -, Juris).

    Unabhängig davon, ob diese Durchführungsvorschrift hinsichtlich ihrer Regelungsebene dem Gestaltungsauftrag (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 -, Juris Rn. 35: "Gesetzgebungsauftrag") gerecht wird, spiegelt sie inhaltliche Modifikationen bei der Interpretation des Begriffs der - gesundheitlichen - Eignung des § 9 BeamtStG hinsichtlich schwerbehinderter Bewerber wider, die gemäß Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erforderlich sind, um diese nicht behinderungsbedingt vom Zugang zu öffentlichen Ämtern auszuschließen.

    Zu prüfen ist vielmehr, ob die körperliche Eignung ausreicht, um dem Bewerber irgendeine amtsangemessene Beschäftigung zuweisen zu können, die mit den dienstlichen Bedürfnissen in Einklang steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 -, Juris m.w.N.).

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18
    Einem schwerbehinderten Bewerber darf die gesundheitliche Eignung für ein Statusamt nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil er den Anforderungen der Laufbahn zum Einstellungszeitpunkt behinderungsbedingt nicht vollumfänglich entspricht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 -, Juris).

    51 (a) Einem schwerbehinderten Bewerber darf die gesundheitliche Eignung für ein Statusamt damit zunächst nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil er den Anforderungen der Laufbahn zum Einstellungszeitpunkt behinderungsbedingt nicht vollumfänglich entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 -, Juris).

    (2) Die Einstellung eines Schwerbehinderten in das Beamtenverhältnis scheidet dementsprechend wegen fehlender gesundheitlicher Eignung nur dann aus, wenn aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen eine ordnungsgemäße und dauerhafte Wahrnehmung der mit dem angestrebten Amt verbundenen Aufgaben nicht gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerwG, Urteil vom 21.06.2007 - 2 A 6.06 - beide Juris).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18
    Prüfungsmaßstab für die Fähigkeit oder dauernde Unfähigkeit des Beamten, seine Dienstpflichten zu erfüllen, ist vielmehr das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.1990 - 2 C 18.89 - und vom 26.03.2009 - 2 C 73.08 - sowie Senatsurteil vom 20.07.2016 - 4 S 2467/15 - beide Juris).

    Es reicht dagegen nicht aus, dass der Beamte die Aufgaben des von ihm wahrgenommenen Amtes im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) nicht mehr erfüllen kann (BVerwG, Urteile vom 23.09.2004 - 2 C 27.03 -, vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 - und vom 26.03.2009 - 2 C 73.08 - alle Juris).

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18
    Nach Ansicht des Senats hat der Dienstherr aber bei der Entscheidung über die Bewerbung eines behinderungsbedingt nicht voll dienstfähigen Schwerbehinderten - ähnlich wie im Rahmen einer Weiterverwendungsentscheidung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 03.03.2005 - 2 C 4.04 -, Juris, Rn. 13) - auch zu prognostizieren, ob dieser in dem angestrebten Amt auf Dauer - hier: von mindestens fünf Jahren - verwendet werden kann (BVerwG, Urteil vom 21.06.2007 - 2 A 6.06 -, Juris).

    In diese Prognoseentscheidung darf der Dienstherr zudem organisatorische und personalpolitische Erwägungen einstellen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 03.03.2005 - 2 C 4.04 -, Juris Rn. 13).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18
    (2) Die Einstellung eines Schwerbehinderten in das Beamtenverhältnis scheidet dementsprechend wegen fehlender gesundheitlicher Eignung nur dann aus, wenn aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen eine ordnungsgemäße und dauerhafte Wahrnehmung der mit dem angestrebten Amt verbundenen Aufgaben nicht gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerwG, Urteil vom 21.06.2007 - 2 A 6.06 - beide Juris).

    Nach Ansicht des Senats hat der Dienstherr aber bei der Entscheidung über die Bewerbung eines behinderungsbedingt nicht voll dienstfähigen Schwerbehinderten - ähnlich wie im Rahmen einer Weiterverwendungsentscheidung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 03.03.2005 - 2 C 4.04 -, Juris, Rn. 13) - auch zu prognostizieren, ob dieser in dem angestrebten Amt auf Dauer - hier: von mindestens fünf Jahren - verwendet werden kann (BVerwG, Urteil vom 21.06.2007 - 2 A 6.06 -, Juris).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18
    Fehlen einer Person gerade aufgrund ihrer Behinderung bestimmte geistige oder körperliche Fähigkeiten, die unerlässliche Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Rechts sind, liegt in der Verweigerung dieses Rechts kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, zu § 7 Abs. 1 AGG; alle Juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18
    Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz ist zwar nicht darauf gerichtet, die Geltung des Leistungsgrundsatzes nach Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe öffentlicher Ämter generell einzuschränken (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, Juris Rn. 21).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18
    Fehlen einer Person gerade aufgrund ihrer Behinderung bestimmte geistige oder körperliche Fähigkeiten, die unerlässliche Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Rechts sind, liegt in der Verweigerung dieses Rechts kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, zu § 7 Abs. 1 AGG; alle Juris).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18
    Es reicht dagegen nicht aus, dass der Beamte die Aufgaben des von ihm wahrgenommenen Amtes im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) nicht mehr erfüllen kann (BVerwG, Urteile vom 23.09.2004 - 2 C 27.03 -, vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 - und vom 26.03.2009 - 2 C 73.08 - alle Juris).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18
    Aus dem Grundsatz, dass der Beamte oder Richter seine ganze Arbeitskraft dem Beruf zu widmen hat, folgt, dass der Beamte oder Richter als ein Träger öffentlicher Gewalt dem Dienstherrn aus der besonderen gegenseitigen Bindung des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses "qualitativ mehr schuldet als lediglich eine zeitlich begrenzte Führung der Amtsgeschäfte, dass er seine ganze Arbeitskraft in den Dienst des Staates zu stellen und den Anforderungen seines Berufs mit vollem Einsatz zu begegnen hat" (BVerfG, Beschlüsse vom 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 - und vom 25.11.1980 - 2 BvL 7/76 - beide Juris).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

  • BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89

    Prüfungsmaßstab für die Dienstunfähigkeit eines Beamten

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15

    Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall, Dienstunfähigkeit und

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 19.12

    Zugang zu staatlichen Gerichten; Kirchenbeamtenverhältnis;

  • BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13

    Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten; Bedeutung der Verteilung des

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1995 - 4 S 66/94

    Beamtenrecht: mangelnde Bewährung während der Probezeit wegen fehlender

  • BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86

    Berücksichtigung vorhandener, außerhalb des Beamtendienstes bei einer politischen

  • VGH Bayern, 29.10.2019 - 6 CE 19.1386

    Anspruch eine schwerbehinderten Beamten auf Telearbeit

    a) Allerdings vermittelt § 164 Abs. 4 SGB IX, der im Beamtenverhältnis uneingeschränkt Anwendung findet (vgl. VGH BW, U.v. 24.6.2019 - 4 S 1716/18 - juris Rn. 38), schwerbehinderten Beamten eine Rechtsposition, die über den nach §§ 15, 16 Abs. 1 Satz 2 BGleiG bestehenden Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Gestattung alternierender Telearbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten hinausgeht und einklagbare Rechtsansprüche auf die Einrichtung von Tele(heim) arbeitsplätzen mit einem höheren Anteil an häuslicher Arbeitszeit begründen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2024 - 2 A 10587/23

    Polizeidienstuntauglichkeit eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    Dabei kann die gesundheitliche Eignung nur im Hinblick auf Erkrankungen, insbesondere chronische Erkrankungen verneint werden, nicht aber unter Berufung auf gesundheitliche Folgen, die mit dem allgemeinen Lebensrisiko, wie z.B. einem Unfall bei sportlichen Aktivitäten des Bewerbers, verbunden sind (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; VGH BW, Urteil vom 24. Juni 2019 - 4 S 1716/18 -, juris Rn. 36).

    b) Eine Polizeidienstuntauglichkeit des Klägers folgt auch nicht mit Blick auf den vom Bundesverwaltungsgericht in seinen bereits erwähnten Entscheidungen aus dem Jahr 2013 (Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - vgl. im Anschluss daran etwa OVG SH, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 -, juris Rn. 51, 65; NdsOVG, Beschluss vom 2. August 2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 5. Oktober 2017 - 1 A 942/16 -, juris Rn. 48; OVG LSA, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 L 40/19 -, juris Rn. 6; SaarlOVG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 1 A 102/16 -, juris Rn. 68; VGH BW, Urteil vom 24. Juni 2019 - 4 S 1716/18 -, juris 36) unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung neu entwickelten Prognosemaßstab für eine vorzeitige Dienstunfähigkeit bzw. für wiederholte krankheitsbedingte Ausfälle.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2020 - 4 S 3299/19

    Fortsetzung eines abgebrochenen Auswahlverfahrens; Beförderung von

    Dies betrifft nicht allein die Verwendungsbreite, sondern gilt auch bezogen auf quantitative Leistungseinschränkungen (ausführlich: Senatsurteil vom 24.06.2019 - 4 S 1716/18 -, Juris Rn. 50 ff. m.w.N.).
  • VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

    Ob ein Ablehnungsbescheid mit der Rechtslage im Einklang steht, ist bei Verpflichtungsklagen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis und bei entsprechenden Bescheidungsklagen - wie hier - nach der im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung geltenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen, soweit - wie hier im Hinblick auf die charakterliche Eignung des Bewerbers - ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2019 - 4 S 1716/18 -, juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 5996/18

    Besondere dienstliche Gründe für die Übernahme in das Beamtenverhältnis

    Ob ein Ablehnungsbescheid mit der Rechtslage im Einklang steht, ist bei Verpflichtungsklagen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis und bei entsprechenden Bescheidungsklagen nach der im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung in der Tatsacheninstanz geltenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen, soweit es sich um die Frage handelt, ob einem Einstellungsantrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. Juni 2019 - 4 S 1716/18 -, juris Rn. 31).
  • VG Freiburg, 27.06.2023 - 3 K 2748/22

    Prüfung der charakterlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    Ob ein Ablehnungsbescheid mit der Rechtslage im Einklang steht, ist bei Verpflichtungsklagen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis und bei entsprechenden Bescheidungsklagen - wie hier - nach der im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung geltenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen, soweit - wie hier im Hinblick auf die charakterliche Eignung des Bewerbers - ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2019 - 4 S 1716/18 -, juris Rn. 31 m. w. N.; VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris Rn. 22).
  • VG Magdeburg, 25.08.2022 - 5 A 67/21

    Anspruch auf Bewilligung von Heimarbeit für Schwerbehinderte; alternierende

    § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX, der im Beamtenverhältnis uneingeschränkt Anwendung findet (VGH BW, Urteil vom 24. Juni 2019 - 4 S 1716/18 -, juris, Rn. 38), vermittelt schwerbehinderten Beamten eine Rechtsposition, die über den nach §§ 15, 16 Abs. 2 BGleiG in Verbindung mit DV-Telearbeit Zoll bestehenden Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Gestaltung alternierender Telearbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten hinausgeht und einklagbare Rechtsansprüche auf die Einrichtung von Tele(heim)arbeitsplätze begründen kann (BayVGH, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 6 CE 19.1386 -, juris, Rn. 21).
  • VG Berlin, 12.08.2020 - 26 L 217.20
    Zu prüfen ist vielmehr, ob die körperliche Eignung ausreicht, um dem Bewerber irgendeine amtsangemessene Beschäftigung zuweisen zu können, die mit den dienstlichen Bedürfnissen in Einklang steht (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, BVerwGE 147, 244 = NVwZ 2014, 300 [302 Rn. 36]; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2019 - 4 S 1716/18 -, NVwZ-RR 2020, 219 [222 Rn. 43]).
  • VG Berlin, 16.06.2021 - 26 K 265.20

    Verpflichtung einer Einstellung - Fortsetzungsfeststellungsverfahren - kein

    Allerdings kann er sich damit im Ansatz auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. Juni 2019 - 4 S 1716/18 -, NVwZ-RR 2020, 219 stützen.
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